Kaufprozess für Deutsche & Ausländer
Eine Villa in Florianópolis kaufen -
so funktioniert der Erwerb für Ausländer
Deutsche und andere europäische Staatsbürger können Immobilien in Brasilien
grundsätzlich mit denselben Rechten erwerben wie brasilianische Staatsbürger.
Es gibt keine generellen Beschränkungen für ausländische Privatpersonen beim
Kauf von Wohnimmobilien - die Eigentumsrechte werden vollwertig im brasilianischen
Grundbuch eingetragen.
Voraussetzung für jeden Grundstücks- oder Immobilienkauf ist eine brasilianische
Steueridentifikationsnummer, der CPF (Cadastro de Pessoas Físicas).
Dieser lässt sich vor der Reise über das brasilianische Generalkonsulat beantragen
- ein vergleichsweise unkomplizierter erster Schritt, der jedoch frühzeitig
eingeleitet werden sollte, da Bearbeitungszeiten variieren können.
Vor dem Kauf prüft ein lokaler Anwalt die Eigentumskette, die Grundbuchlage,
bestehende Belastungen, den Steuerstatus und mögliche rechtliche Risiken. Der Kauf
selbst wird anschließend über eine notarielle Urkunde (Escritura Pública)
beim brasilianischen Notar (cartório) beurkundet; der Eigentumsübergang
wird erst mit der Eintragung beim Cartório de Registro de Imóveis wirksam.
Wir stellen Ihnen den Kontakt zu erfahrenen lokalen Anwälten und Notaren her, die
regelmäßig mit internationalen Käufern arbeiten.
Der Immobilienkauf kann außerdem die Grundlage für ein brasilianisches
Investor-Aufenthaltsrecht bilden. Mehr dazu im Abschnitt
Investor-Visum & Auswandern.
- 01
CPF beantragen Brasilianische Steuer-ID - vorab beim Generalkonsulat möglich
- 02
Objekt, Due Diligence & Notar Anwaltliche Prüfung, Escritura Pública beim cartório
- 03
Eintragung ins Grundbuch Registrierung beim Cartório de Registro de Imóveis - Eigentumsübergang
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen
keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Wir empfehlen, für Ihren konkreten
Kaufprozess einen zugelassenen Anwalt hinzuzuziehen.